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17. – 20. JUNI 2027
MESSE OFFENBURG
WICHTIGE INFORMATIONEN
Adresse für dein Navi:
Messe Offenburg-Ortenau
Schutterwälder Straße 3
77656 Offenburg
Wir empfehlen dir, mit Bus und Bahn anzureisen. Das ist bequem, stressfrei und umweltfreundlich.
MIT BUS & BAHN
Offenburg ist ein ICE-Bahnhof und liegt an der Strecke Karlsruhe–Freiburg–Basel. Vom Bahnhof zur Messe sind es zu Fuß etwa 20 Minuten, mit dem Bus rund 6 Minuten (Linien S3, S5, S6 und 7141).
- Von Freiburg: Mit dem ICE etwa 30 Minuten, mit dem Regional-Express etwa 40 Minuten.
- Von Karlsruhe: Mit dem ICE etwa 30 Minuten, mit dem Regional-Express etwa 50 Minuten.
- Von Basel: Mit dem IC oder ICE ab etwa 1,5 Stunden.
- Von Straßburg: Mit der Regio S-Bahn Ortenau, meist mit Umstieg in Kehl. Fahrzeit ab etwa 40 Minuten. Das Deutschland-Ticket gilt nicht für die Fahrt nach Straßburg.
- Aus dem Schwarzwald: Mit der Ortenau-S-Bahn und der Schwarzwaldbahn nach Offenburg.
- Mit dem Fernbus: Flixbus hält am Fernbushalt Messeplatz in der Nähe des Geländes.
Alle weiteren Infos bekommt ihr hier:
MIT DEM AUTO
Die Messe liegt direkt am Stadteingang von Offenburg und ist über die A5 sowie die Bundesstraßen B3 und B33 gut erreichbar.
- Von Freiburg: Über die A5 Richtung Norden, etwa 50 Minuten.
- Von Karlsruhe: Über die A5 Richtung Süden, etwa 1 Stunde.
- Von Baden-Baden: Über die A5 Richtung Süden, etwa 30 Minuten.
- Von Straßburg: Über die A5, etwa 30 Minuten.
- Von Basel: Über die A5 Richtung Norden.
Parkmöglichkeiten gibt es folgende:
- Parken: Auf dem Messegelände stehen Parkplätze zur Verfügung.
Bitte beachten: Bei großen Veranstaltungen gelten in den umliegenden Wohngebieten Parkregelungen der Stadt Offenburg.
- Rollstuhlfahrer:innen und Gäste mit Rollator haben einen eigenen, abgegrenzten Bereich. Tickets nur telefonisch unter 07641 96282840 erhältlich.
- Ausreichend barrierefreie WCs sind auf dem Gelände vorhanden.
Beim Jugendschutz gelten folgende Regelungen:
- Wir sind der Überzeugung, dass die Umgebung eines Konzerts oder einer Veranstaltung sowie die damit verbundenen visuellen und akustischen Eindrücke für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet sind. Daher gestatten wir den Besuch unserer Veranstaltungen nur Kindern ab einem Alter von mindestens 6 Jahren. Ausgenommen hiervon sind speziell für Kinder unter 6 Jahren gekennzeichnete Veranstaltungen, wie beispielsweise Kinderkonzerte
- Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur mit einer volljährigen, erziehungsbeauftragten Person besuchen (schriftlicher Nachweis erforderlich).
- Jugendliche von 14 bis 15 Jahren dürfen ohne Begleitung kommen, wenn die Veranstaltung spätestens um 22 Uhr endet. Bei späterem Ende ist eine volljährige Begleitperson notwendig.
- Jugendliche von 16 bis 17 Jahren dürfen ohne Begleitung teilnehmen, sofern die Veranstaltung bis spätestens 24 Uhr endet.
- Foto- oder Videoaufnahmen sind grundsätzlich gestattet. Außer es wird vor Ort ausdrücklich durch Hinweisschilder verboten. Dauerfilmen oder die Nutzung professionellen Equipments ist grundsätzlich verboten.
- Die Mitnahme von professionellem Equipment ist ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter nicht erlaubt. Akkreditierung für Pressevertreter*innen über christina.herrmann@karoevents.de
- Mit Betreten des Geländes erklären sich Besucher*innen einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Ton aufgenommen werden. Die Aufnahmen dürfen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden.
- Abendkasse öffnet circa 2 Stunden vor Konzertbeginn.
- Einlass in der Regel 1,5 Stunden vor Konzertbeginn.
- Wieder-Einlass nach Verlassen des Geländes ist nicht möglich.
- Ticket vorab bereithalten und offline speichern.
- Das Wetter wird fortlaufend beobachtet.
- Bei Unwetterwarnungen werden Maßnahmen frühzeitig eingeleitet.
- Falls nicht anders kommuniziert, finden Veranstaltungen wie geplant statt.
Verbotene Gegenstände auf dem Gelände
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung (z.B. Spiegelreflexkameras, Camcorder, Drohnen)
- Tonaufnahmegeräte (digitale Rekorder, Mikrofone)
- Musikabspielgeräte mit Lautsprechern (Bluetooth-Boxen, Ghettoblaster)
- Speisen und Getränke, insbesondere in Glasflaschen, Dosen oder PET-Flaschen
- Große Behältnisse (z.B. Tupperdosen, Thermoskannen)
- Feuerwerkskörper, Bengalos, Fackeln
- Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Schlagringe, etc.)
- Regenschirme mit Metallspitzen
- Sitzgelegenheiten (Campingstühle, Klappstühle)
- Tiere (außer Assistenzhunde)
- Sprühdosen (Deo, Parfüm, Haarspray)
Erlaubte Gegenstände auf dem Gelände
- Kleinbildkameras (auch digital)
- Handys
- Knirpse
- Mopedhelme
- Rucksäcke und Taschen bis ca. DIN A4 Größe
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